Wie ist der WEG ZUM SCHNELLSTEN TERMIN?

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung verbessert werden.
Das sind die Ziele des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), welches am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist.

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WIE FUNKTIONIERT DAS?

In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen zeitnahen Termin über den KVB-Terminservice 116117 zu vereinbaren. Den hierfür nötigen Vermittlungscode können Sie von Ihrem überweisenden Facharzt oder von Ihrem Hausarzt erhalten. Dieser wird Ihren persönlichen Vermittlungscode auf Ihrem Überweisungsschein vermerken.

Sollten Sie bereits einen Überweisungsschein mit Vermittlungscode zur Hand haben, können Sie direkt über das Portal der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) mit der Terminvereinbarung fortfahren: https://www.eterminservice.de/terminservice

Zur telefonischen Terminvereinbarung rufen Sie die 116117 an.
Selbstverständlich können Sie sich auch zur Unterstützung für die Terminvergabe über die ETS/TSS bzw. Hausarztvermittlungsfall jederzeit an unser Team - Case Management wenden:

E-Mail:
Tel.: 0821 44099 285
Fax: 0821 44099 275